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Steuertrends zu Earn-Out-Zahlungen am 22.04.2024:

 

Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

 

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

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Steuerberater US LLC Trends aus München am 05.03.2024:


Besteuerung einer US LLC in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

 

Die Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland - entweder vergleichbar mit einer GmbH oder einer Personengesellschaft - hängt von vielen Faktoren ab. Der BFH hat kürzlich in einem Beschluss zur Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) nochmals bestätigt, eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in der Satzung dieser Gesellschaft notwendig ist, um eine Einordnung in das deutsche Steuerrechtssystem zu ermöglichen.

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Internationale Steuerberater Trends am 24.04.2024:

 

Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit bei Auslandsholding

 

Das FG Münster hat sich mit den Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auseinandergesetzt (FG Münster, Urteil v. 6.2.2024 - 2 K 842/19 F; NZB anhängig, BFH-Az. IX B 35/24).

 

Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist nicht erforderlich, dass die Auslandsholding (auch) an dem Absatzmarkt im EU-Ansässigkeitsstaat teilgenommen hat. Der Leistungsaustausch zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Markt ihres Aufnahmemitgliedsstaates ist nicht auf den dortigen Absatzmarkt beschränkt. Vielmehr genügt es, wenn

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Testament, Erbschaftsteuer Trends aus München am 01.03.2024:

 

Steuerfalle Berliner Testatment: es droht doppelte Erbschaftsteuer!

 

Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit NICHT als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu versteuern. NUR WENN das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe

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