Steuerrecht Trends aus München am 18.10.2019:

 

Umsatzsteuer: Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen - Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. BFH v. 26.06.2019, V-R-8/19

 

Nach derzeitiger deutscher Gesetzeslage entsteht die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung - der Unternehmer finanziert die Umsatzsteuer dem Finanzamt vor. Mit diesem Urteil kann der Unternehmer sich auf das günstigere Unionsrecht berufen und schuldet die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang. Dies gilt auch für andere Dienstleistungen.