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Kanzlei für internationales Steuerrecht in München - Fachberater für internationales Steuerrecht

 

Isensee Steuerberater steht Ihnen als Kanzlei mit seinen motivierten Steuerberatern für die Beratung im internationalen Steuerrecht in München zur Seite: National wie International, mit der amtlich verliehenen Berufsbezeichnung "Fachberater für Internationales Steuerrecht"/ Handelsblatt Auszeichnung: Beste Steuerberater 2024.

 

Rufen Sie uns an/ Telefon: 089242082840

 

Wir haben uns auf den internationalen Teil des deutschen Steuerrechts spezialisiert. Die Mehrzahl unserer Mandanten sind deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder haben ausländische Gesellschafter mit inländischen Gewerbebetrieben. Einen Schwerpunkt bilden Unternehmen der digitalen Dienstleistungsbranche.

 

Der Kanzlei Isensee Steuerberater wurde das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020 verliehen. Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

 

Wir betreuen internationale Unternehmen und Konzerne mit Sitz in Deutschland, Polen, USA, UK, Australien, Kanada, Zypern, Malta und erstellen Buchhaltungen, Löhne, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen deutscher Gesellschaften; optimieren die Lizensierung von immateriellen Vermögensgegenständen; leisten Hilfestellung beim Aufbau europäischer Holding- und Vertriebsstrukturen, sorgen für Quellensteuer-Befreiungen und Freistellungsbescheinigungen für die Abzugsteuern gem. § 50a EStG.

 

Das Handelsblatt hat die Kanzlei Isensee Steuerberater als Top-Steuerberater in der Kategorie International ausgezeichnet.

 

Das internationale Steuerberater-Netzwerk von selbständigen und unabhängigen internationalen Steuerkanzleien steht den Mandanten mit in 29 Ländern zur Verfügung. Internationale Steuerberater unseres Netzwerkes können in den folgenden Ländern gefunden werden: USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Uruguay, Argentinien, Australien, Japan, Korea, China, Hongkong, Malaysia, Philippinen, Indonesien, Indien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Malta, Niederlande, Österreich, Ungarn, Slowakei, Polen, Spanien, Russland, Schweden.

 

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Der Kanzleigründer Steuerberater Isensee ist Co-Autor des Kommentars "Handbuch für das gesamte Investmentwesen" und Referent auf Fortbildungsveranstaltungen zu internationalen steuerrechtlichen Gestaltungen. Herr Steuerberater Isensee ist ebenso Mitglied im Prüfungsausschuss der Steuerberaterprüfung der Steuerberaterkammer München. Das Handelsblatt hat die Kanzlei Isensee Steuerberater als Top-Steuerberater 2024 in Deutschland ausgezeichnet. Herr Steuerberater Isensee hat die Qualifikation "Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)".

 

Umfassende Steuerberatung im internationalen Steuerrecht, gehört ebenso zum Bild der modernen Kanzlei, wie verhandlungssicheres englisch. Die Kanzlei betreut international agierende Unternehmer und Unternehmen aus den Branchen IT, Dienstleistung, Handel und Industrie, in deutscher und englischer Sprache. Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in Rechtstreitigkeiten zum internationalen Steuerrecht.

 

Wir sind Mitglied der

  • International Fiscal Association
  • World Council for Law Firms & Justice e.V.
  • Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern
  • Mitglied im Münchner M&A Forum e.V.

 

Isensee Steuerberater München berät zum Internationalen Steuerrecht, ausgezeichnet durch das Handelsblatt als Top Steuerberater International:

 

  • Steuern sparen mit Holdingstrukturen, Immobilien-Holdings, Unternehmensholdings und Familien-Holding-Gesellschaften für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Europarecht

 

  • Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche

 

  • Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugsteuern auf Lizenzgebühren nach § 50c EStG; Antrag auf Freistellungsbescheinigungen nach DBA

 

  • Steuerberatung zur grenzüberschreitenden Nutzung und Lizensierung von immateriellen Wirtschaftsgütern unter Anwendung von DBA und EU-Lizenzrichtlinie

 

  • der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerqoute in der Unternehmensgruppe

 

  • Steuerliche Optimierung der Einkommenbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Beratung zum deutschen Außensteuergesetz bei Investitionen/ Wegzug in Niedrigsteuergebiete (EU und Drittstaaten)

 

Hohe Erbschaftsteuer vermeiden

 

Denken Sie schon heute an Ihre Vermögensnachfolge, und nehmen Sie unsere Nachfolgeberatung in Anspruch, um Ihre Erben vor bösen Überraschungen zu bewahren. Ihre Familie muss wissen, wie sie im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln soll. Wie wollen Sie Ihr Erbe aufteilen? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Wer hat Zugang zu den wichtigsten Unterlagen? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Ihre Familie?


Das Erbschaftsteuerrecht betrifft im Todesfall alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche, sodass ein plötzlicher Erbfall schwerwiegende Steuerfolgen haben kann. Der Erbschaftsteuer unterliegt fast alles, was Erben aufgrund vertraglicher oder testamentarischer Grundlage oder durch die gesetzliche Erbfolge erhalten. Damit Erbschafts- und Schenkungsteuer keine zu große finanzielle Belastung für Ihre Erben darstellen, zielt unsere Tätigkeit darauf ab, diese Belastungen zu vermindern. Wie Sie Steuerbelastungen senken können und welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge möglich sind, zeigen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Nachfolgeregelung.


Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) beraten wir Sie gerne bei Handlungsbedarf in Sachen Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer und vor allem in folgenden Konstellationen:

 

  • Große Familienvermögen: Bei sehr großen Vermögen reichen regelmäßig weder die persönlichen Freibeträge noch die üblichen Steuerbefreiungen. Mit langfristigen intelligenten Gestaltungen lassen sich aber auch Vermögen von mehreren Millionen Euro erbschaftsteuerneutral auf die nächste Generation übertragen.
  • Immobilien: Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Falls die Erbschaftsteuer-Befreiung für das Familienheim nicht erreicht werden kann oder nicht ausreicht, stehen Alternativen und Ergänzungen für die Steuervermeidung zur Verfügung.
  • Betriebsvermögen: Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Ob und wie die Anforderungen an die Steuerbefreiung im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte frühzeitig untersucht werden, um gegebenenfalls strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
  • Gütertrennung: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Es bietet sich der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft an.
  • Berliner Testament: Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben können die Freibeträge Kinder nicht optimal genutzt werden. Hier helfen spezielle Vermächtnislösungen zugunsten der Kinder.
  • Ungleiches Vermögen unter Ehegatten: Ist das Familienvermögen bei einem Ehegatten bzw. einem Elternteil gebündelt, können Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden. Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen oder Güterstandsschaukeln helfen bei der steueroptimierten Verteilung des Vermögens.
  • Auslandsvermögen: Bei der Immobilie oder dem Konto im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
  • Entfernte Erben: Bruder, Schwester, Nichte und Neffe gehören genau wie der Lebensgefährte nicht zur privilegierten Steuerklasse I und werden mit einem niedrigen Freibetrag und hohem Steuersatz besonders zur Erbschaftsteuer herangezogen. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung.