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Trends zur Mitarbeiterbeteiligung aus München am 01.03.2024:

 

BFH: Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.12.2023 – VI R 1/21 – entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein lohnsteuerbarer Vorteil ist, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.

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Steuerberater US LLC Trends aus München am 05.03.2024:


Besteuerung einer US LLC in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

 

Die Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland - entweder vergleichbar mit einer GmbH oder einer Personengesellschaft - hängt von vielen Faktoren ab. Der BFH hat kürzlich in einem Beschluss zur Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) nochmals bestätigt, eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in der Satzung dieser Gesellschaft notwendig ist, um eine Einordnung in das deutsche Steuerrechtssystem zu ermöglichen.

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Internationale Steuer Trends aus München am 18.12.2023:

 

Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

 

Der BFH hat mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 09.08.2023 (I R 54/19) viel Klarheit zur Besteuerung der Funktionsverlagerung geschaffen und der Finanzverwaltung einigen Wind aus den Segeln genommen. Leitsätze:


1. Eine Gesamtbetrachtung einzelner Geschäftsvorfälle ist möglich, wenn eine Trennung der Vorgänge dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschehens nicht gerecht würde.

2. Zur Berücksichtigung von Materialkosten eines Produktionsunternehmens im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode,

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Testament, Erbschaftsteuer Trends aus München am 01.03.2024:

 

Steuerfalle Berliner Testatment: es droht doppelte Erbschaftsteuer!

 

Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit NICHT als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu versteuern. NUR WENN das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe

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