Die Kanzlei Isensee Steuerberater berät Unternehmer und Unternehmen mit langjähriger Erfahrung auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Steuerrechts. Das Handelsblatt hat die Kanzlei Isensee Steuerberater als Top-Steuerberater 2024 ausgezeichnet.

 

"Steuerberatung führt mit Sicherheit zu Steuerersparnissen!"

Tobias Isensee, Steuerberater/ Fachberater für Internationales Steuerrecht, Mitglied des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern/ Mitglied im Münchner M&A Forum e.V.

 

Gleichgültig ob Sie ein Start-Up Unternehmen gründen oder die Familientraditionen bewahren möchten - die Kanzlei Isensee Steuerberater steht an Ihrer Seite. 

 

Rufen Sie uns an/ Telefon: 089242082840

 

Der Kanzlei Isensee Steuerberater wurde das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020 verliehen. Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

 

Das Isensee Steuerberater-Netzwerk von selbständigen und unabhängigen internationalen Steuerkanzleien steht Ihnen mit 39 Büros in 29 Ländern zur Verfügung. Internationale Steuerberater unseres Netzwerkes können in den folgenden Ländern gefunden werden: USA, Kanada, Südamerika: Mexiko, Brasilien, Uruguay, Argentinien, Australien, Japan, Korea, China, Hongkong, Malaysia, Philippinen, Indonesien, Indien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Malta, Zypern, Niederlande, Österreich, Ungarn, Slowakei, Polen, Spanien, Russland, Schweden.

 

Unsere Mandanten - eine Auswahl:

 

  • Diverse IT Unternehmen (mit Konzernsitz in Deutschland, USA, UK, Australien, Kanada)

Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen deutscher Tochtergesellschaft; Lizensierung von immateriellen Vermögensgegenständen; Aufbau europäischer Vertriebsstrukturen, Quellensteuer-Befreiung, Freistellungsbescheinigung Abzugsteuern

 

  • Offener Immobilienfonds

Durchführung der Buchhaltung, Jahresabschlüsse und des Reportings sowie der steuerlichen Beratung von Beteiligungsgesellschaften mit Auslandsvermögen, Koordination mit ausländischen Verwaltern und Steuerberatern

 

  • Mehrwertsteuer Erstattung im nicht kommerziellen Reiseverkehr

Umsatzsteuerrechtliche Entwicklung einer UK VAT 407 Struktur für Deutschland; verbindliche Auskünfte, Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen

 

  • Internationale Vermögensverwaltungen

Konzeption und Umsetzung von Vermögensverwaltungs-Konzepten für Assetklassen in Deutschland sowie Verantwortung der Rechnungslegung und Steuererklärungen; steuerlicher Wegzug/ Zuzug aus und nach Deutschland

 

  • Unternehmen der internationalen Inkassowirtschaft

Steuerliche Konzernstrukturberatung, Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen in Konzernverbünden mit Auslandsbeteiligungen; Entwicklung einer Controlling und Kostenrechnungslösung, Verrechnungspreis-Gestaltungen

 

  • Handelsunternehmen

Unter anderem steuerliche Beratung beim Aufbau einer Vertriebsstruktur in Deutschland durch ein Schweizer Handelskonzern; Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen; Betreuung von Konzerngesellschaften in den USA börsennotierter Gesellschaften; Einzelhandelsunternehmen mit UK Muttergesellschaft, Umsatzsteuer-Registrierungen im Ausland, Verrechungspreise, Transfer-Pricing Regelungen

 

  • Produktionsunternehmen

M&A Beratung; steuerliche Konzernstrukturberatung, Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen
in Konzernverbünden mit Auslandsbeteiligungen, Umsatzsteuer-Registrierungen im Ausland, Produktionsverlagerungen ins Ausland
 

  • Dienstleistungsunternehmen/ Medien/ Sportler/ E-Commerce

Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Löhne, Steuererklärungen, M&A Beratung, Trennung von Gesellschafterstämmen, Steuerkonzepte international tätiger Künstler und Sportler; E-Gaming

 

  • Internationales Telekommunikationsunternehmen

Aufbau einer steueroptimierten Inlandsstruktur/Vermeidung von Betriebsstätten-Besteuerung
 

  • Asset Recovery/ Liquidation/ Auctions

Aufbau einer ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich optimierten Struktur für US Inc im Bereich Asset Recovery/ Liquidation.

Maßgeschneiderte Lösungen in der Steuerberatung:

 

  • Fertigen aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen

 

  • Erstellung von Buchhaltungen und Jahreabschlüssen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Mandanten und elektronischer Belegübermittlung
     
  • Erstellung von Lohnbuchhaltungen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Übernahme der Reisekostenabrechnung

 

  • Gestaltungsberatung für Unternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH & Co KG, GmbH, AG und andere)

 

  • Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland

 

  • Steuerliche Planung und Begleitung bei der Umstrukturierung von Unternehmen durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Unternehmenseinbringungen

 

  • Steuerberatung zur steuerliche Optimierung von Investitionen im In- und Ausland

 

  • Gestaltung des Wegzugs ins Ausland und der steueroptimierten Vermögensverwaltung
     

Isensee Steuerberater München berät zum Internationalen Steuerrecht, ausgezeichnet durch das Handelsblatt als Top Steuerberater International:

 

  • Steuern sparen mit Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Europarecht

 

  • Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche

 

  • Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugsteuern auf Lizenzgebühren nach § 50c EStG; Antrag auf Freistellungsbescheinigungen nach DBA

 

  • Umsatzsteuer Registrierung in der EU und in Drittstaaten

 

  • Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland

 

  • Steuerberatung zur grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern unter Anwendung von DBA und EU-Lizenzrichtlinie

 

  • der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerqoute

 

  • Steuerliche Optimierung der Einkommenbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Hohe Erbschaftsteuer vermeiden:


Denken Sie schon heute an Ihre Vermögensnachfolge, und nehmen Sie unsere Nachfolgeberatung in Anspruch, um Ihre Erben vor bösen Überraschungen zu bewahren. Ihre Familie muss wissen, wie sie im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln soll. Wie wollen Sie Ihr Erbe aufteilen? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Wer hat Zugang zu den wichtigsten Unterlagen? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Ihre Familie?


Das Erbschaftsteuerrecht betrifft im Todesfall alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche, sodass ein plötzlicher Erbfall schwerwiegende Steuerfolgen haben kann. Der Erbschaftsteuer unterliegt fast alles, was Erben aufgrund vertraglicher oder testamentarischer Grundlage oder durch die gesetzliche Erbfolge erhalten. Damit Erbschafts- und Schenkungsteuer keine zu große finanzielle Belastung für Ihre Erben darstellen, zielt unsere Tätigkeit darauf ab, diese Belastungen zu vermindern. Wie Sie Steuerbelastungen senken können und welche erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge möglich sind, zeigen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Nachfolgeregelung.


Handlungsbedarf in Sachen Beratung durch einen Steuerberater für Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer besteht vor allem in folgenden Konstellationen:

 

  • Große Familienvermögen: Bei sehr großen Vermögen reichen regelmäßig weder die persönlichen Freibeträge noch die üblichen Steuerbefreiungen. Mit langfristigen intelligenten Gestaltungen lassen sich aber auch Vermögen von mehreren Millionen Euro erbschaftsteuerneutral auf die nächste Generation übertragen.
  • Immobilien: Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Falls die Erbschaftsteuer-Befreiung für das Familienheim nicht erreicht werden kann oder nicht ausreicht, stehen Alternativen und Ergänzungen für die Steuervermeidung zur Verfügung.
  • Betriebsvermögen: Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gilt es, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Ob und wie die Anforderungen an die Steuerbefreiung im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte frühzeitig untersucht werden, um gegebenenfalls strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
  • Gütertrennung: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken den steuerfreien Zugewinnausgleich im Erbfall. Es bietet sich der Wechsel zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft an.
  • Berliner Testament: Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben können die Freibeträge Kinder nicht optimal genutzt werden. Hier helfen spezielle Vermächtnislösungen zugunsten der Kinder.
  • Ungleiches Vermögen unter Ehegatten: Ist das Familienvermögen bei einem Ehegatten bzw. einem Elternteil gebündelt, können Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden. Gestaltungsinstrumente wie Kettenschenkungen oder Güterstandsschaukeln helfen bei der steueroptimierten Verteilung des Vermögens.
  • Auslandsvermögen: Bei der Immobilie oder dem Konto im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
  • Entfernte Erben: Bruder, Schwester, Nichte und Neffe gehören genau wie der Lebensgefährte nicht zur privilegierten Steuerklasse I und werden mit einem niedrigen Freibetrag und hohem Steuersatz besonders zur Erbschaftsteuer herangezogen. Neben Heirat und Adoption gibt es auch hier Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung.