Steuerliche Kapitalmarkt Trends aus München am 13.07.2022:
Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i.S. des § 1 Abs. 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.9.2022 bekannt gemacht.
Hintergrund: Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG; finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2022) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Steuerliche Krypto Trends aus München am 30.03.2022:
Umtausch Spielwährung in gesetzliches Zahlungsmittel umsatzsteuerpflichtig
Der BFH (Urteil v. 18.11.2021, Az.: V R 38/19) hatte zur Umsatzsteuerbarkeit der "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel geurteilt: Im Gegensatz zur spielinternen "Vermietung" von virtuellem Land bei einem Online-Spiel begründet der Umtausch einer Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel (im Streitfall über eine von der Spielbetreiberin verwaltete Börse) eine steuerbare Leistung.
Steuerliche Krypto Trends aus München am 04.03.2022:
Veräußerung von Kryptowährungen
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des FG Köln mit seinem am 25.02.2022 veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 (Az. 14 K 1178/20) entschieden.
Steuerliche Holding Trends aus München am 09.02.2022:
(Keine) EU Briefkastenfirmen für Holdingzwecke
Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der aus ihrer Sicht missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke (ATAD 3). Die ATAD 3 sieht einen zweistufigen Substanztest für in der EU ansässige Unternehmen vor. Die Unternehmen, die über keine Substanz im Sinne der Richtlinie (!) verfügen, gelten als „Briefkastenfirmen“ und sind sehr nachteiligen Rechtsfolgen ausgesetzt.