Holding Trends aus München am 05.02.2023:
Nachträgliche Einbringung in eine Holding
Zivilrechtlich handelt es sich bei der Einbringung einer Beteiligung an einer GmbH in eine Holding-Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten um eine Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung, je nachdem, ob die Einbringung zum Zweck der Gründung der Holding erfolgt oder in einer bereits bestehenden Holding im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.
Der Einbringende hat – auch unter steuerlichen Aspekten – ein
Holding Trends aus München am 06.09.2022:
Braucht es eine internationale Holding-Struktur?
Für vermögende Unternehmer und Privatpersonen, die mehrere Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften halten, kann es sich anbieten, diese Beteiligungen in einer Holding in Deutschland oder international im Ausland zu bündeln. Ziel einer solchen Beteiligungsgesellschaft ist meist, durch Thesaurierung der Erträge langfristig die Besteuerung ... hinauszuschieben. Die Deutschland-Holding versteuert Beteiligungserträge/ Veräußerungsgewinne
Steuerrecht Trends aus München am 19.05.2022:
HOLDING-STRUKTUR JA oder NEIN?
Die nachfolgenden Fragen helfen Ihnen, die Frage zu beantworten, ob eine Holding-Struktur unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten für Sie in Betracht kommt:
- Gibt es betriebswirtschaftliche Gründe, die Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft anderweitig betrieblich zu investieren?
- Gibt es betriebswirtschaftliche Gründe, einen späteren Veräußerungsgewinn
Steuerrecht Trends aus München am 06.12.2021:
HOLDING-STRUKTUR OPTIMAL STEUERN
Für vermögende Unternehmer und Privatpersonen, die mehrere Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften halten, kann es sich anbieten, diese Beteiligungen in einer Holding in Deutschland oder im Ausland (z.B. Österreich) zu bündeln. Ziel einer solchen Struktur ist meist, durch Thesaurierung der Erträge langfristig die Besteuerung hinauszuschieben...