Internationale Steuerberater Trends am 24.04.2024:

 

Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit bei Auslandsholding

 

Das FG Münster hat sich mit den Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG auseinandergesetzt (FG Münster, Urteil v. 6.2.2024 - 2 K 842/19 F; NZB anhängig, BFH-Az. IX B 35/24).

 

Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist nicht erforderlich, dass die Auslandsholding (auch) an dem Absatzmarkt im EU-Ansässigkeitsstaat teilgenommen hat. Der Leistungsaustausch zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Markt ihres Aufnahmemitgliedsstaates ist nicht auf den dortigen Absatzmarkt beschränkt. Vielmehr genügt es, wenn

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Internationale Steuer Trends aus München am 18.12.2023:

 

Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

 

Der BFH hat mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 09.08.2023 (I R 54/19) viel Klarheit zur Besteuerung der Funktionsverlagerung geschaffen und der Finanzverwaltung einigen Wind aus den Segeln genommen. Leitsätze:


1. Eine Gesamtbetrachtung einzelner Geschäftsvorfälle ist möglich, wenn eine Trennung der Vorgänge dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschehens nicht gerecht würde.

2. Zur Berücksichtigung von Materialkosten eines Produktionsunternehmens im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode,

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Internationale Steuer Trends aus München am 23.10.2023:

 

Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an Hinzurechnungsbesteuerung

 

Der BFH hat in einem Beschluss vom 13.09.2023 (I-B-11/22-AdV) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regeln über die Hinzurechungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) geäüßert. Es bestünden nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG (22,825 % unter Einbeziehung der  Gewerbesteuer).

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Internationale Steuer Trends aus München am 20.08.2023:

 

Betriebsstätten im Inland für Dienstleistungsunternehmen

 

Der BFH definiert das Vorhandensein von steuerpflichtigen Betriebsstätten im Inland für Dienstleistungsunternehmen so extensiv, dass kaum Raum für ausländische Dienstleister - wie z.B. für alle Beratungsunternehmen mit dauerhafter Präsenz beim Kunden - bleibt, eine inländische Besteuerung zu vermeiden. Die Leitsätze des BFH Urteils (I R 47-20) vom 07.06.2023 lauten:

 

1. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und

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