Steuerrecht Trends aus München am 19.05.2022:


HOLDING-STRUKTUR JA oder NEIN?

 

Die nachfolgenden Fragen helfen Ihnen, die Frage zu beantworten, ob eine Holding-Struktur unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten für Sie in Betracht kommt:

 

  • Gibt es betriebswirtschaftliche Gründe, die Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft anderweitig betrieblich zu investieren?
  • Gibt es betriebswirtschaftliche Gründe, einen späteren Veräußerungsgewinn einer Kapitalgesellschaft anderweitig betrieblich zu investieren?
  • Sollen Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften in einem Betriebsvermögen unbelastet von Einkommensteuer vermögensbildend angelegt werden?
  • Bestehen mehrere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sinnvollerweise unter einer einheitlichen Holding zusammengefasst werden?
  • Könnte es bei mehreren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu wünschenswerten oder notwendigen Kapitalumschichtungen kommen?
  • Wäre es im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung sinnvoll, Beteiligungen unter einer Holding-GmbH/-AG zu bündeln?
  • Stehen die Kosten einer zusätzlichen (Holding-)Kapitalgesellschaft in einem vertretbaren Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen?
  • Liegt die Anteilsquote bei 15% oder höher?
  • Liegt die Anteilsquote im Rahmen von 10% bis unter 15% (Gewerbesteuerbelastung der Gewinnausschüttungen)?
  • Liegt die Anteilsquote unter 10% (sog. Streubesitz mit Körperschaftssteuer-/ Solidaritätszuschlagbelastungen und Gewerbesteuerbelastung auf Gewinnausschüttungen)?
  • Ist die Einrichtung einer persönlichen Holding-Kapitalgesellschaft im Ergebnis anzustreben?
  • Gilt dies auch für eventuelle Mitgesellschafter (gemeinsame Holding)?


Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet haben, kontaktieren Sie uns, wir helfen gern mit einem steuerrechtlichen Konzept und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.